Gartenhallenbad Maichingen
Gebühren-Erstattung
Richtlinien zur Gebührenerstattung
Kursgebühren werden zurückerstattet bzw. gutgeschrieben:
- in voller Höhe, wenn eine Veranstaltung seitens des Fördervereins vor Kursbeginn abgesagt werden muss,
- anteilig, wenn eine Veranstaltung seitens des Fördervereins im Laufe des Kurses abgesagt werden muss und keine Nachholtermine vereinbart werden,
- in voller Höhe, wenn Sie sich bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn abgemeldet haben,
- anteilig, wenn Sie aus Krankheitsgründen an mindestens 2 Kursterminen nicht am Kurs teilnehmen können. Ein schriftlicher Antrag mit entsprechendem aktuellen ärztlichem Nachweis ist erforderlich. Sie erhalten eine Gutschrift. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, die Gutschrift kann nur mit der nächsten Kursanmeldung verrechnet werden.
Können oder möchten Sie aus anderen Gründen an einem Kurs nicht teilnehmen, besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Gebühr!
Wird jedoch von der zurücktretenden Person eine geeignete Ersatzperson gestellt, kann der Förderverein auf die Zahlung der Gebühren verzichten, sofern die Ersatzperson die Gebührenpflicht der zurücktretenden Person in vollem Umfang übernimmt.
Wir behalten uns vor, in dringenden Fällen einen Kurs kurzfristig mit einer anderen Kursleitung durchzuführen. Ein kurzfristiger Kursleitungswechsel ist kein kostenfreier Stornierungsgrund!